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Thema 3 von 7

Erster Kritikpunkt: Die Potentialfläche PR2_RDE_024 ist aus Naturschutzgründen im Regionalplan abgelehnt!

Die für den Windpark vorgesehene Fläche wurde im Regionalplan ausdrücklich nicht als Vorranggebiet übernommen — aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes.

Wo bekommt man Informationen zur Windenergie in Schleswig-Holstein?

„Willkommen auf dieser privat geführten Webseite, die Ihnen Informationen rund um das Thema Windenergie in Schleswig-Holstein bietet. Alle hier verwendeten Karten, Daten und Dokumente stammen aus öffentlich verfügbaren Quellen."

Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/

Karte mit Vorranggebieten und abgelehnten Potentialflächen laut Regionalplanung Schleswig-Holstein 2025
Karte mit Vorranggebieten und abgelehnten Potentialflächen laut Regionalplanung SH 2025.

Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/

Karte der durch Vorranggebiete beeinträchtigten Landschaft, 2025
Karte der beeinträchtigten Landschaft durch Vorranggebiete 2025.

Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/

Die Begründung der Ablehnung im Wortlaut

„Die aus zwei Teilgebieten bestehende Potenzialfläche [PR_II_RDE_024] wird nicht als Vorranggebiet übernommen. Sie überlagert sich teilweise mit einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems. Hierbei handelt es sich um einen Schwerpunktbereich mit landesweiter Bedeutung. Aus Vorsorgeerwägungen des Arten- und Biotopschutzes soll dieser Bereich von WEA freigehalten werden. Nach Abzug dieses Überlagerungsbereiches sowie der nicht nutzbaren Bereiche des Verkehrsweges Heinkenborsteler Straße einschließlich der Anbauverbotszone und unter Zugrundelegung der Dimensionen der Referenzanlage, woraus die entsprechenden Rundungen eines Vorranggebietes resultiert, verbliebe keine Vorranggebietsgröße, die die Anforderungen an die Mindestgröße erfüllte."

Quelle: Datenblatt zur abgelehnten Potentialfläche PR_II_RDE_024

Stellungnahmen der Fachbehörden

Regionalplan Planungsraum 2: Stellungnahmen der Dienststellen im Kreis RD 2025.

  • Fachdienst Umwelt (Untere Naturschutzbehörde)
  • Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde)

Umweltbericht und FFH-Gebiet

Regionalplan Planungsraum 2: Umweltbericht, Anhang zum Umweltbericht.

  • Nr. 058 FFH – Mittlere Stör, Bramau und Bünzau, S. B3 146–150
Titelseite des Umweltberichts zum Regionalplan Planungsraum 2
Umweltbericht zum Regionalplan Planungsraum 2 (Anhang).
Karte der naturschutzfachlichen Kulisse in der Auniederung bei Mörel
Naturschutzfachliche Kulisse in der Auniederung, inkl. Moore, Wertgrünland (WGL), Wiesenvogelschutz (Z26 bzw. gelbe Linie) und Zwergschwanschutz (Z22).
Karte der Bewegungen besenderter Zwergschwäne im Winter 2025/26 mit eingezeichneter Potentialfläche
Bewegungen besenderter Zwergschwäne im Winter 2025/26 (Stand 03.03.2026, Potentialfläche in Rot).

Quelle und ausführliche Informationen unter: https://zwergschwan.de/karte-senderschwaene

Karte registrierter Zwergschwan-Beobachtungen
Registrierte Beobachtungen von Zwergschwänen (Stand 02.04.2026).

Quelle: ornitho.de, nicht öffentlich zugänglich

Material des NABU

NABU-Flyer „Zwergschwäne auf Reisen
Flyer Zwergschwäne auf Reisen (NABU)
NABU-Flyer „Windenergie und Naturschutz
Flyer Windenergie und Naturschutz (NABU)

Was ist die Gemeindeöffnungsklausel?

„Eine Gemeinde kann ein Windenergiegebiet mittels Bauleitplanung nun auch dann ausweisen, wenn die Ausweisung mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist,"

Quelle und ausführliche Informationen unter: Land Schleswig-Holstein — Gemeindeöffnungsklausel

Konkret bedeutet das: Die Gemeinde kann die im Regionalplan aus Naturschutzgründen abgelehnte Fläche PR2_RDE_024 über die Bauleitplanung dennoch ausweisen.