Startseite › Naturschutz
Thema 3 von 7
Erster Kritikpunkt: Die Potentialfläche PR2_RDE_024 ist aus Naturschutzgründen im Regionalplan abgelehnt!
Die für den Windpark vorgesehene Fläche wurde im Regionalplan ausdrücklich nicht als Vorranggebiet übernommen — aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes.
Wo bekommt man Informationen zur Windenergie in Schleswig-Holstein?
„Willkommen auf dieser privat geführten Webseite, die Ihnen Informationen rund um das Thema Windenergie in Schleswig-Holstein bietet. Alle hier verwendeten Karten, Daten und Dokumente stammen aus öffentlich verfügbaren Quellen."
Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/
Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/
Quelle und ausführliche Suchfunktionen unter: https://www.windenergie-planung.de/
Die Begründung der Ablehnung im Wortlaut
„Die aus zwei Teilgebieten bestehende Potenzialfläche [PR_II_RDE_024] wird nicht als Vorranggebiet übernommen. Sie überlagert sich teilweise mit einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems. Hierbei handelt es sich um einen Schwerpunktbereich mit landesweiter Bedeutung. Aus Vorsorgeerwägungen des Arten- und Biotopschutzes soll dieser Bereich von WEA freigehalten werden. Nach Abzug dieses Überlagerungsbereiches sowie der nicht nutzbaren Bereiche des Verkehrsweges Heinkenborsteler Straße einschließlich der Anbauverbotszone und unter Zugrundelegung der Dimensionen der Referenzanlage, woraus die entsprechenden Rundungen eines Vorranggebietes resultiert, verbliebe keine Vorranggebietsgröße, die die Anforderungen an die Mindestgröße erfüllte."
Quelle: Datenblatt zur abgelehnten Potentialfläche PR_II_RDE_024
Stellungnahmen der Fachbehörden
Regionalplan Planungsraum 2: Stellungnahmen der Dienststellen im Kreis RD 2025.
- Fachdienst Umwelt (Untere Naturschutzbehörde)
- Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde)
Umweltbericht und FFH-Gebiet
Regionalplan Planungsraum 2: Umweltbericht, Anhang zum Umweltbericht.
- Nr. 058 FFH – Mittlere Stör, Bramau und Bünzau, S. B3 146–150
Quelle und ausführliche Informationen unter: https://zwergschwan.de/karte-senderschwaene
Quelle: ornitho.de, nicht öffentlich zugänglich
Material des NABU


Was ist die Gemeindeöffnungsklausel?
„Eine Gemeinde kann ein Windenergiegebiet mittels Bauleitplanung nun auch dann ausweisen, wenn die Ausweisung mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist,"
Quelle und ausführliche Informationen unter: Land Schleswig-Holstein — Gemeindeöffnungsklausel
Konkret bedeutet das: Die Gemeinde kann die im Regionalplan aus Naturschutzgründen abgelehnte Fläche PR2_RDE_024 über die Bauleitplanung dennoch ausweisen.