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Demokratisches vorweg
Bevor es um Windräder geht, geht es um die Spielregeln: Was eine Bürgerinitiative darf, wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid funktionieren — und wie Mörel 2012 abgestimmt hat.
Was ist eine Bürgerinitiative?
„Der Begriff Bürgerinitiative bezeichnet einen oft zeitlich und thematisch begrenzten, freiwilligen Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, um in der Regel für ein bestimmtes politisches, ökologisches oder soziales Anliegen einzutreten. Diese Vereinigungen finden zwar außerhalb der etablierten Parteidemokratie statt, richten sich aber dennoch meistens direkt an die zuständigen Behörden und/oder an die breite Öffentlichkeit, um Veränderungen im Sinne ihres Anliegens zu bewirken oder politischen Druck auszuüben."
Quelle und ausführliche Informationen unter: https://www.juraforum.de/lexikon/buergerinitiative
Bürgerinitiative gründen: Das Wichtigste auf einen Blick
„Eine Bürgerinitiative ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern mit konkreten Anliegen. Die Gründung einer Bürgerinitiative ist formlos möglich, braucht aber ein klares Ziel und eine motivierte Kerngruppe. Rechtlich ist keine Satzung notwendig, für mehr Sicherheit kann eine Vereinsgründung sinnvoll sein. Öffentlichkeitsarbeit ist entscheidend: Presse, Social Media und Netzwerke sorgen für Aufmerksamkeit. Wer langfristig aktiv sein möchte, sollte Haftungsfragen und Rechtsform prüfen. Ein Verein bietet klare Strukturen."
Quelle und ausführliche Informationen unter: https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsgruendung-vereinsarten/buergerinitiative-gruenden/
Was sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?
„Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bzw. Gemeinde oder eines Kreises an der Verwaltung, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger einer Stadt einer Gemeinde oder eines Kreises über eine kommunalpolitische Sachfrage.
Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Beim Bürgerentscheid gehen die Bürgerinnen und Bürger – wie bei einer Wahl – an einem Sonntag zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab.
Das Verfahren ist also zweistufig: Erst findet das Bürgerbegehren statt oder der Rat beschließt einen Bürgerentscheid – dann folgt der Bürgerentscheid, es sei denn, der Rat oder der Kreistag schließt sich dem Bürgerbegehren an."
Quelle und ausführliche Informationen: Leitfaden Bürgerbegehren SH 2024 (PDF)
Bürgerentscheide sind ein wichtiges Instrument direkter Demokratie. Auf der Website des Amtes Mittelholstein finden Sie alle Informationen und Ergebnisse zu bisherigen und aktuellen Abstimmungen in unserer Region, darunter auch den Bürgerentscheid der Gemeinde Mörel vom 29.01.2012.
Quelle und ausführliche Informationen: amt-mittelholstein.de
Der Bürgerentscheid Mörel vom 29.01.2012
Die am 29.01.2012 zur Abstimmung stehende Frage lautete:
„Sind Sie dafür, in der Gemarkung der Gemeinde Mörel Flächen für Windenergie, die in der Organisationsform eines Bürgerwindparks verwaltet werden, auszuweisen?"
Quelle und ausführliche Information: amt-mittelholstein.de
Das amtliche Endergebnis: 75,9 % Nein (107 Stimmen), 24,1 % Ja (34 Stimmen) bei einer Wahlbeteiligung von 73,8 % (141 von 191 Abstimmungsberechtigten, keine ungültigen Stimmen).